Familienrecht
Das Familienrecht ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und ein Teil des Zivilrechts.
Es regelt die Rechtsbeziehungen der durch Verwandtschaft, Ehe und Familie verbunde- nen Personen, wobei sich der Fachanwalt für Familienrecht im Wesentlichen mit den Folgen von Trennung und Scheidung be- fasst.
Streitigkeiten während einer intakten Ehe sind eher selten Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit.
Regelungsgebiete des Familienrechts
Zum Familienrecht gehören Regelungen zu:
- Trennung und Scheidung einschließlich Scheidung zwischen Eheleuten unterschiedlicher Nationalität
- Elterliche Sorge einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kindesherausgabe
- Umgangs- und Besuchsrecht mit Kindern sowie Kindschaftsrecht
- Unterhalt in jeder Form, wie Kindesunterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder, sowie Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt
- Hausratsteilung
- Ehewohnung und Wohnungszuweisung einschließlich Klärung mietrechtlicher Fragen bei Trennung
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Renten-, Versorgungsausgleich bei Scheidung
sowie das Gebiet der vorsorgenden bzw. gestaltenden Rechtspflege wie:
- Ehevertrag, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Patienten- und Vorsorgevollmachten
und natürlich erbrechtliche Fragen, bei denen eine Beziehung zum Familienrecht besteht wie:
- Testament, Erbvertrag und Erbfolge
Die Unterhaltrechtsreform zum 01.01.2008
Die große Reform des Unterhaltsrechts ist zum 01.01.2008 in Kraft getreten und hat im Wesentlichen 3 Neuerungen gebracht:
1. Eigenverantwortung des Ehegatten im Familienrecht
Das Gesetz verlangt nunmehr, dass nach einer Scheidung grundsätzlich jeder Ehegatte allein für sich selbst zu sorgen hat.
Zwar war dieser so genannte "Grundsatz der Eigenverantwortung" schon im "alten" Recht verankert, er ist nun jedoch erheblich gestärkt worden.
Gleichzeitig wurde der Grundsatz der "nachehelichen Solidarität" eingeschränkt.
Insbesondere können jetzt nacheheliche Unterhaltsansprüche einfacher befristet und beschränkt werden - je nachdem, welche "ehebedingten Nachteile" der Berechtigte durch die Ehe erlitten hat.
2. Stärkung des Kindesunterhalts im Familienrecht
Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten ist zugunsten der Kinder verändert worden. Minderjährige Kinder und diesen gleichgestellte Kinder bis zum 21. Lebensjahr stehen nunmehr allein im 1. Unterhaltsrang und haben deshalb grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten.
Erst wenn ihr Unterhalt vollständig gezahlt werden kann, haben andere Berechtigte einen Anspruch auf Unterhalt (z.B. aktuelle und ehemalige Partner, kinderlose Berechtigte)
3. Betreuungsunterhalt für Mütter im Familienrecht
Frauen steht nunmehr immer der volle Unterhalt zu, bis das Kind das 3. Lebensjahr voll- endet hat (sog. "Basisunterhalt") und zwar unabhängig, ob sie mit dem Vater verheiratet waren bzw. sind oder nicht; auch dann, wenn das Kind in einer kurzen Affäre gezeugt wurde .
Alle Mütter sind damit gleichgestellt.
Verlangt die Mutter über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus Unterhalt (sog. "Billigkeits- unterhalt"), muss sie kind- oder elternbezogene Gründe hierfür darlegen, z.B. warum keine (Fremd-) Betreuungsmöglichkeiten für das Kind bestehen.
Das Gericht wird sodann abwägen, wie lange und in welcher Höhe der Betreuungsunterhalt gewährt wird.
Überblick über das Familienrecht
Auf den folgenden Seiten gebe ich Ihnen, als Fachanwalt für Familienrecht aus Hannover, einen Überblick über einige wesentliche Bereiche des Familienrechts.
Berücksichtigen Sie dabei bitte, dass sich das Familienrecht hier nicht in seinem ganzen Umfang verbindlich und vollständig darstellen lässt.
Hierzu sind die einzelnen Probleme zu komplex, vielfältig und von zum Teil erheblichen Meinungsverschiedenheiten geprägt.
Hinzu kommt, dass die Rechtssprechung im Familienrecht sich im Wandel befindet und ständig in Bewegung ist.
Das Familienrecht ist mittlerweile erheblich von höchst- und obergerichtlichen Entscheidungen geprägt.
Zudem sind zum 01.09.2009 mit dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), der Reform des Zugewinn- ausgleichs und der Reform des Versorgungsausgleichs grundlegende gesetzliche Ände- rungen in Kraft getreten, die sich zunächst in der ,Praxis behaupten müssen und zu denen es naturgemäß (noch) keine verbindlichen gerichtlichen Entscheidungen gibt.
Ihr Rechtsanwalt in Hannover und Rechtsanwalt und Notar in Bad Pyrmont, Dr. Heinz- H. Berghof Fachanwalt für Familienrecht in Hannover und Bad Pyrmont.
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