Rechtsanwalt Hannover für Erbrechtsfragen und mit Fachgebiet für Familienrecht in Hannover
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Das Erbrecht

Sie sollten sich nicht dem Trugschluss hingeben, Probleme im Erbrecht entstünden erst mit dem Erbfall, also dem Ableben des Betroffenen.

Vielmehr kann gerade im Vorfeld durch frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem "unge-
liebten" Thema einer Reihe von Problemen wirksam begegnet und so spätere erbrecht-
liche Streitigkeiten in der Familie ausgeschlossen werden. Sei es durch eine rechtzeitige letztwillige Verfügung (Testament/Erbvertrag) oder durch eine Patienten- und/oder Vorsorgevollmacht.

Selbstverständlich können Sie von mir verlangen, dass ich Sie darüber hinaus auch umfassend berate und vertrete, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist und es um die Berechnung und Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen geht.

Regelungsgebiete des Erbrechts

Das Erbrecht ist im fünften (und letzten) Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und enthält in den einzelnen Abschnitten §§ 1922 ff BGB insbesondere Regelungen

  • zur Erbfolge,
  • zur rechtlichen Stellung des Erben,
  • zum Testament,
  • zum Erbvertrag,
  • zum Pflichtteil,
  • zur Erbunwürdigkeit,
  • zum Erbverzicht,
  • zum Erbschein und zum
  • Erbschaftskauf.

Rechtsanwalt Hannover für Erbrechtsfragen und mit Fachgebiet für Familienrecht in Hannover

Im deutschen Erbrecht gilt gemäß § 1922 BGB der Grundsatz der Universalsukzession


Wesentlich für das deutsche Erbrecht ist das Prinzip der Universalsukzession:

Der Erbe oder die Erbengemeinschaft wird mit dem Tod des Erblassers Gesamtrechts-
nachfolger im Wege des "Vonselbsterwerbs". Dies bedeutet nichts anderes, als dass grundsätzlich derjenige, der erbt, alles erbt (sofern er die Erbschaft nicht ausschlägt),
was ihm zusteht, sei es testamentarisch bzw. erbvertraglich oder aufgrund gesetzlicher Erbfolge, und zwar sowohl alle Aktiva als auch alle Passiva (Vermögenswerte und Schulden).

Beim Erbgang wird unterschieden zwischen der so genannten gewillkürten Erbfolge durch letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) und der gesetzlichen Erb-
folge
. Die gesetzliche Erbfolge greift nur ein, wenn kein Testament und kein Erbvertrag errichtet worden ist. Testament und Erbvertrag gehen der gesetzlichen Erbfolge vor, sofern sie entsprechende Regelungen enthalten.

Nachfolgend gebe ich Ihnen einen Überblick über die gesetzliche Erbfolge einschließlich der Besonderheiten des Ehegattenerbrechts sowie zu grundlegenden Fragen im Rahmen der gewillkürten Erbfolge, insbesondere wann die Errichtung eines Testaments sinnvoll ist.

Darüberhinaus berate und vertrete ich Sie selbstverständlich auch in sämtlichen anderen Fragen des Erbrechts, also insbesondere, wenn es um die Geltendmachung von An-
sprüchen aus einem Erbe oder einem Pflichtteil , die Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die Vorbereitung zur optimalen Formulierung eines Testamentes oder die Prüfung der Wirksamkeit und Anfech-
tung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen geht.

Auch wenn es um das Höferecht nach der Höfeordnung geht, stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Bei der Höfeordnung handelt es sich um ein in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein geltendes Sondererbrecht, das dem allgemeinen Erbrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch vorgeht und darauf abzielt, eine Zersplitterung und Schwächung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Erbwege zu vermeiden.

Ihr Rechtsanwalt in Hannover und Rechtsanwalt und Notar in Bad Pyrmont, Dr. Heinz- H. Berghof Fachanwalt für Familienrecht in Hannover und Bad Pyrmont.

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