Rechtsanwalt Hannover für Erbrechtsfragen und mit Fachgebiet für Familienrecht in Hannover
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Was ist ein Fachanwalt?

Allzu häufig muss ich feststellen, dass dem juristischen Laien nicht klar ist, was sich hinter dem Begriff Fachanwalt (z.B. Fach-
anwalt Erbrecht) verbirgt.

Ein "Fachanwalt" ist eine von der Rechtsan-
waltskammer verliehene Berufsbezeich-
nung und damit ein verlässlicher Hinweis auf hohe anwaltliche Qualität.

Fachanwalt wird nur, wer sich durch prak-
tische und theoretische Kenntnisse im be-
treffenden Rechtsgebiet qualifiziert und dies der zuständigen Rechtsanwaltskam-
mer nachgewiesen hat.

Voraussetzung ist zum einen der Erwerb umfassender theoretischer Kenntnisse, die durch schriftliche Prüfungsarbeiten nach-
gewiesen werden müssen.

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Zum anderen muss der Fachanwalt auch über große praktische Erfahrung verfügen und dies ebenfalls der Rechtsanwaltskammer nachweisen. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, verleiht die Rechtsanwaltskammer den Titel "Fachanwalt".

Der Fachanwalt ist sodann gesetzlich verpflichtet, sich in seinem Fachgebiet regelmäßig fortzubilden. Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist jährlich nachzuweisen und wird durch die Rechtsanwaltskammer ständig überwacht.

Der Titel "Fachanwalt" ist für den Rechtssuchenden damit die einzige objektive und nachprüfbare Qualifikation. Die Bezeichnung von Tätigkeits- oder Interessensschwer-
punkten ist lediglich eine (werbende) Selbstdarstellung von Anwälten, die für den Mandanten nicht überprüfbar ist.

Dr. Berghof - Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Hannover und Bad Pyrmont

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