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Die Düsseldorfer Tabelle: mehr Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige.Für Unterhaltspflichtige gibt es mit Jahresbeginn, also per 1. Januar 2015, gute Nachrichten. Ihr Selbstbehalt, also der Betrag, der ihnen grundsätzlich für die eigene Lebensführung verbleiben muss, wurde erhöht. So steht es in der veränderten Düsseldorfer Tabelle, die ab dem 1. Januar 2015 gilt. Die Düsseldorfer Tabelle differenziert dabei zwischen den verschiedenen Unterhaltsberechtigten wie folgt:
Die Anpassung des Kindesunterhalts lässt dagegen noch etwas auf sich warten. Dieser Satz hängt vom steuerlich relevanten Kinderfreibetrag ab. Und den legt das Bundesfinanzministerium fest, das voraussichtlich im Laufe des Jahres über eine Anpassung des Freibetrages entscheidet. Erst danach gibt es auch neue Zahlen zum Kinderfreibetrag. Aktuell liegen diese abhängig vom Alter des Kindes und vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen zwischen 317,00 und 781,00 Euro. Die Düsseldorfer Tabelle ist nicht als Gesetz sondern als Leitlinie zu verstehen. Die in der Tabelle aufgeführten Sätze für Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige sind das Ergebnis aus sogenannte Koordinierungsgesprächen zwischen den Familiensenaten der Oberlandesgerichte Köln, Hamm und Düsseldorf. Beteiligt an der Ermittlung der Sätze ist auch die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. Außerdem sind die Ergebnisse einer Umfrage bei allen anderen Oberlandesgerichten eingeflossen. Im Zweifel gilt immer: Jeder Fall ist separat für sich zu betrachten. Wenn Sie Fragen zur Düsseldorfer Tabelle haben, wenden Sie sich gern an mich. |
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