Rechtsanwalt Hannover für Erbrechtsfragen und mit Fachgebiet für Familienrecht in Hannover
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Umgangsrecht / Besuchsrecht

Neben dem Sorgerecht wird häufig um das Umgangs- und Besuchsrecht mit den gemein-
samen Kindern erbittert gekämpft und die Kinder nicht selten als Druckmittel eingesetzt, um ein bestimmtes Verhalten vom anderen zu erreichen oder schlichtweg um finanzielle Forderungen durchzusetzen.

Berücksichtigen Sie bitte immer, dass jeder Elternteil, aber auch das Kind ein Um-
gangs- und Besuchsrecht haben, das nur im extremen Ausnahmefall verweigert werden kann.

Lassen Sie sich deshalb hiermit nicht unter Druck setzen. Das Umgangs- und Besuchs-
recht kann Ihnen nur unter sehr einge-
schränkten Voraussetzungen streitig gemacht werden.

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Gegenstand des Umgangsrechts

Gegenstand des Umgangs- und Besuchsrechts ist der persönliche Umgang zwischen Elternteil und Kind. Dieses Recht steht neben den Eltern auch anderen Personen (etwa den Geschwistern oder den Großeltern) zu, wenn dies dem Wohl des Kindes dienlich ist.

Ebenso wie im Sorgerecht wird auch beim Umgangsrecht dem Kindeswohl oberste Priorität eingeräumt. Das Gesetz geht davon aus, dass mit Blick auf die Entwicklung des Kindes beide Elternteile regen Kontakt zu ihm haben sollen.

Dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, steht in der Regel alle 14 Tage ein Be-
suchsrecht zu. Im Alltag wird dieser Grundsatz des regen Kontakts wegen des häufig zerrütteten Verhältnisses der Eltern und dessen Ausstrahlung auf die bestehenden Kontakte oftmals nicht einfach umzusetzen sein.

Deshalb sollten beide Eltern versuchen, sich über das Umgangs- und Besuchsrecht bereits vor der endgültigen Trennung zu einigen. Hierzu sollte ein Plan aufgestellt werden, den beide Elternteile unterschreiben und der für sie beide verbindlich ist.

Das Jugendamt ist 1. Ansprechpartner

Kann keine Einigung herbeigeführt werden, ist zunächst das Jugendamt einzuschalten, das kostenlos für Sie tätig wird und nochmals versucht, eine "friedliche" Lösung zu finden. Ansonsten muss und wird letztendlich das Gericht entscheiden, was schon im Kindesinteresse das letzte Mittel sein sollte.

Sollten Sie insoweit Schwierigkeiten mit dem anderen Elternteil haben, können Sie sich gerne vertrauensvoll an mich wenden. Ich werde Ihnen hierbei nicht nur beratend und hilfreich zur Seite stehen, wenn es um einvernehmliche außergerichtliche Regelungen und/oder Problemen mit dem Jugendamt geht, sondern selbstverständlich auch im Rah-
men eines gerichtlichen Umgangsverfahrens, auch wenn dies, wie gesagt im Kindes-
interesse möglichst vermieden werden sollte.

Ihr Rechtsanwalt in Hannover und Rechtsanwalt und Notar in Bad Pyrmont, Dr. Heinz- H. Berghof Fachanwalt für Familienrecht in Hannover und Bad Pyrmont.

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Dr. Berghof| Hinüberstraße 4 |30175 Hannover| E-Mail: dr.berghof@web.de

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